Agbs

AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Dienstleistungen und Warenlieferungen der Antea Catering GmbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin (im Folgenden “Gesellschaft”), die der Auftraggeber persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail bestellt hat.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt wurden. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen, sofern im Angebot auf deren Geltung hingewiesen wurde.

1.3 Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Abweichende Regelungen, insbesondere solche des Auftraggebers, gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, auch wenn einzelne Regelungen nicht in unseren AGB enthalten sind.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers gegenüber der Antea Catering GmbH nach Vertragsschluss (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen) bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots der Gesellschaft durch den Auftraggeber oder durch Bestätigung der Bestellung seitens der Gesellschaft zustande. Bei offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern ist die Gesellschaft berechtigt, diese zu korrigieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragsabschluss bedarf der Textform.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelvereinbarungen getroffen wurden, gelten die Preise gemäß unserer aktuellen Preisliste.

3.2 Der Auftraggeber teilt der Gesellschaft spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die der Rechnungsstellung zugrunde liegt. Bei Abweichungen um mehr als 15 % nach unten behält sich die Gesellschaft vor, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistungen ist nach Absprache und Bestätigung durch die Gesellschaft bis zum Veranstaltungsbeginn möglich.

4. Zahlungen und Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern keine abweichende individualvertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Gesellschaft behält sich vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen. Der Restbetrag ist nach den oben genannten Zahlungsbedingungen fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Gesellschaft berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Ist die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet worden, kann diese bar einen Tag vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden. Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich die Gesellschaft vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung dennoch zur Zahlung verpflichtet.

5. Lieferbedingungen

5.1 Die Gesellschaft bemüht sich, alle vereinbarten Termine genau einzuhalten. Bei Nichterreichbarkeit des vereinbarten Zeitpunkts gewährt der Kunde eine Toleranz von +/- 30 Minuten.

5.2 Da ausschließlich Frischware verwendet wird, behält sich die Gesellschaft vor, das Angebot je nach Jahreszeit zu aktualisieren oder zu ersetzen.

5.3 Bei Lieferausfällen aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Lieferung.

5.4 Sollte ein Vorlieferant die Antea Catering GmbH nicht oder nicht rechtzeitig beliefern können, ist die Gesellschaft von der Pflicht zur rechtzeitigen und vollständigen Lieferung befreit, sofern sie daran kein Verschulden trifft. In diesem Fall informiert die Gesellschaft den Kunden umgehend über die fehlende Liefermöglichkeit und erstattet bei bereits erfolgter Zahlung den Kaufpreis unverzüglich zurück.

6. Stornierung

Bei Stornierung von Gesamtaufträgen berechnet die Gesellschaft folgende Kosten:

Bis 7 Tage (168 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Angebotssumme
Bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Angebotssumme
72 bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Angebotssumme
Unter 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Angebotssumme
7. Kündigung durch die Antea Catering GmbH

Die Antea Catering GmbH kann den Vertrag kündigen, wenn die Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn:

(1) fällige Zahlungen nicht geleistet werden, ohne dass die Antea Catering GmbH dadurch ihren Anspruch auf den vereinbarten Preis verliert. Zahlt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart, kann die Gesellschaft die Lieferung von der Erstattung etwaiger Mehrkosten aufgrund des Zahlungsverzugs abhängig machen;

(2) Umstände eintreten, die bei Vertragsschluss unbekannt waren und die die Sicherheit des vor Ort eingesetzten Personals gefährden oder die Vorschriften des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit des Personals nicht eingehalten werden können;

(3) anzunehmen ist, dass die belieferte Veranstaltung direkt politische Vorgänge in Deutschland und/oder im Ausland betrifft, bei denen Meinungen erörtert oder kundgetan werden sollen, die mit demokratischen Grundwerten und/oder dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind oder das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland negativ beeinflussen;

(4) der Kunde gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen zur Sicherheit des vor Ort eingesetzten Personals (Lieferung, Service etc.) unterlässt;

(5) der Kunde einer verbotenen Partei angehört und in dieser Funktion die Veranstaltung durchführen möchte;

(6) der Kunde erforderliche Unterlagen und Informationen, die vereinbart oder für eine termingerechte Lieferung oder Betreuung/Service vor Ort erforderlich sind (z. B. Schotterzufahrten, Lastgrenzen der Zuwege, Entfernungen von der letzten zulässigen Parkmöglichkeit des Lieferfahrzeugs zum Lieferort, Beleuchtung, Brandschutz, Fluchtwege), nicht oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig an die Antea Catering GmbH übermittelt;

(7) die Antea Catering GmbH eine Lieferung für unzumutbar hält oder mit Blick auf das Eigentum der Antea Catering GmbH nicht zumutbar ist, insbesondere wenn eine Lieferung an der Bordsteinkante aufgrund besonderer Gegebenheiten am Lieferort (siehe § 9 Absatz 6) unmöglich ist.

Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung ist nur erforderlich, wenn ein Abstellen oder Nichteintreten des Kündigungsgrundes sichergestellt ist und ein weiteres Festhalten am Vertrag für die Antea Catering GmbH zumutbar ist. In jedem Fall sind der Antea Catering GmbH zumindest die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.

8. Transportkosten und Gefahrenübergang

Die Ermittlung der Transportkosten erfolgt individuell in Abhängigkeit von Entfernung und Aufwand. Besondere Gegebenheiten am Lieferort, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über mehrere Etagen, defekte Aufzüge etc., sind der Gesellschaft bei der Bestellung mitzuteilen, damit diese sich darauf zeitlich und organisatorisch einstellen kann. Bei Nichtmitteilung behält sich die Gesellschaft vor, für besonders aufwendige Gegebenheiten am Liefer

 

Betreiberinformation:

Antea Catering GmbH

Flohrstrasse 19,

13507 Berlin

 

Handelsregister: HRB 219029 B

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)

 

Vertreten durch:

Baris Akdag

 

Die Antea Catering GmbH behält sich Änderungen vor. Es gelten die AGBs in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung. Stand 01. November 2023